Am 12. März findet die erste Sitzung der Bezirksvertretung in diesem Jahr statt. Und was passiert da eigentlich?
Die 40 Bezirksrät*innen, die von den Währinger*innen bei der Bezirksvertretungswahl im April letzten Jahres gewählt wurden, kommen mindestens viermal im Jahr als Bezirksvertretung zusammen. Für welche Bereiche sie zuständig sind – und für welche wiederum der Wiener Gemeinderat – ist in der Stadtverfassung geregelt. So ist der Bezirk beispielsweise zuständig für Verkehrsflächen, Beleuchtung, öffentliche WC-Anlagen, Grünflächen und Parkanlagen.
Im Vorfeld der Sitzung können die Bezirksrät*innen Anfragen an die Bezirksvorsteherin richten, die dann in der Sitzung von ihr beantwortet werden. Außerdem haben sie das Recht, Anträge zu stellen. Diese werden im Vorfeld auf Zulässigkeit gemäß Stadtverfassung geprüft. Während der Sitzung werden sie dann debattiert und entweder direkt abgestimmt – oder der Antrag wird einem Ausschuss oder einer Kommission zur Beratung zugewiesen.
Ein mit Mehrheit angenommener Antrag wird an die zuständigen Mitglieder der Stadtregierung oder die zuständigen Magistratsabteilungen zur Prüfung weitergeleitet. Dann wird er umgesetzt – oder auch nicht: Die Bezirksvertretung kann keine direkten Aufträge erteilen. Wenn die zuständigen Stellen eine Realisierung nicht für möglich oder sinnvoll halten, aus technischen, finanziellen oder anderen Gründen, wird der Antrag trotz Beschluss der Bezirksvertretung nicht umgesetzt.
Wenn Sie neugierig geworden sind, können Sie sich am 12. März selbst ein Bild machen: Alle Sitzungen sind öffentlich zugänglich – sie können direkt im Amtshaus oder per Livestream verfolgt werden.
Wann? 12. März 2026, 16.30 Uhr
Wo? Festsaal des Amtshaus Währing, Martinstraße 100, 2. Stock (barrierefrei)
Livestream: wien.gv.at/waehring/sitzung-bezirksvertretung-livestream
Mehr Infos: wien.gv.at/politik/dezentralisierung
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